SchadenmanagementSo gehen Sie richtig vor – für Privat- und Flottenkunden.

 

Das Wichtigste in Kürze

•    Unfallstelle sichern, ggf. Polizei rufen, Erste Hilfe leisten.
•    Unfall dokumentieren: Fotos vom Schaden (eigenes Fahrzeug & ggf. gegnerisches/betroffenes Eigentum)
•    Schadenmeldung an Mobility Concept – bitte online einreichen: schadenmelder.mobility-concept.de

Unfall – die ersten Schritte vor Ort

1.    Sichern: Warnblinker, Warndreieck, ggf. Polizei (110).
2.    Helfen: Bei Verletzten 112 rufen, Erste Hilfe leisten.
3.    Dokumentieren: Fotos nur vom Schaden (eigenes Fahrzeug & ggf. gegnerisches/betroffenes Eigentum). Keine Personen, keine Kennzeichen/Gesichter, keine Dokumente.

Melden Sie den Vorfall anschließend umgehend an Mobility Concept – ausschließlich online.

Warum Sie uns sofort informieren, sollten

•    Wir sind Eigentümer des Fahrzeugs – Reparaturen erfolgen nur in freigegebenen Partner- und Vertragswerkstätten.
•    Herstellervorgaben, Garantie- und Gewährleistungsansprüche bleiben gewahrt.
•    Vermeidung von Mehrkosten bei der Rückgabe (z. B. wegen nicht abgestimmter Reparaturen).

Besonderheiten für Flottenkunden

•    Zentrale Online-Schadenmeldung und Status-Transparenz
•    Deutschlandweite Partnerwerkstätten, standardisierte Prozesse
•    Optionen für Ersatzmobilität und Kostensteuerung
•    Auswertungen und Reporting für Ihr Fuhrparkcontrolling

Totalschaden oder Diebstahl

Bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden sowie im Diebstahlsfall entscheidet Mobility Concept als Eigentümer über das weitere Vorgehen (z. B. Vertragsauflösung, Ersatzbeschaffung).
Eine GAP-Deckung (Differenzdeckung) schützt vor Finanzierungslücken zwischen Versicherungsleistung und Leasing-Ablöse.

Schaden im Ausland

Vor Auslandsfahrten bitte die vertraglichen Bedingungen prüfen.
Hilfreich: Europäischer Unfallbericht und Internationale Versicherungskarte.
Im Ereignisfall gelten die gleichen Grundsätze: sichern – helfen – Schaden dokumentieren (ohne Personenbezug) – Mobility Concept informieren.

24-Stunden Schadenhotline

Wir betreuen Sie rund um die Uhr und kümmern uns um reibungslose Abwicklung sowie die Aufrechterhaltung Ihrer Mobilität.

0800 662 44 68
Kostenlose 24-Stunden-Hotline

0800 036 36 36
Kostenlose CARGLASS Hotline für Glasschäden
carglass_logo

+49 89 63266-501
aus dem Ausland

Klar und deutlich.Typische FAQ-Themen bei Schäden an Leasingfahrzeugen

Merkantile Wertminderung Totalschäden / Diebstahl Eigenmächtige Reparaturen Glasschäden Schadenmeldung Leasingrate Kratzer

Merkantile Wertminderung

F: Was ist das?
A: Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs, der selbst nach fachgerechter Reparatur bestehen bleibt, weil es als „Unfallfahrzeug“ gilt.

F: Wer zahlt die Wertminderung?
A: Im Haftpflichtfall: Die gegnerische Versicherung erstattet diese an den Eigentümer (Leasinggeber).
Bei selbstverschuldeten Schäden: In der Regel der Leasingnehmer, sofern keine spezielle Deckung (z. B. GAP- oder Wertminderungsschutz) vereinbart ist.

F: Wann wird sie fällig?
A: Mit Fertigstellung der Unfallreparatur

F: Wie hoch ist sie?
A: vertraglich vereinbart.

Totalschaden

F: Wer entscheidet über Totalschaden?
A: Immer der Eigentümer = Leasinggeber.

F: Was passiert mit dem Vertrag?
A: Meist Vertragsauflösung, evtl. Übernahme eines neuen Fahrzeugs.

F: Bleibt eine Restzahlung übrig?
A: Ja, oft besteht eine Differenz zwischen Versicherungsleistung und Leasingablöse – GAP-Deckung schließt diese Lücke.

F: Ist die Polizei zu informieren?
A: Ja, die Polizei ist bei Diebstahl immer zu informieren (auch bei Teildiebstahl wie z. B. Kennzeichen oder ZB1).

Eigenmächtige Reparaturen

F: Darf ich selbst in eine Werkstatt fahren?
A: Nein, immer vorher Abstimmung mit dem Leasinggeber.

F: Was passiert, wenn ich es doch tue?
A: Risiko von Garantieverlust, Zusatzkosten bei Rückgabe, evtl. Ablehnung der Kostenübernahme.

Glasschäden

F: Muss ich auch kleine Steinschläge melden?
A: Ja – alle Schäden melden, da bei Rückgabe sonst Nachbelastung droht.

F: Wohin mit Glasschäden?
A: Meist Partner wie Carglass, um OEM-Vorgaben einzuhalten.

Schadenmeldung

F: Wie schnell muss ich melden?
A: Unverzüglich – in vielen Leasingverträgen max. 1–3 Werktage nach Schadeneintritt.

F: Was muss in der Meldung stehen?
A: Ort, Datum, Hergang, beteiligte Fahrzeuge/Personen, Fotos vom Schaden.

Leasingrate während der Reparatur

F: Muss ich weiterzahlen, obwohl das Auto in der Werkstatt ist?
A: Ja, Leasingrate läuft weiter – vertraglich vereinbart.

F: Bekomme ich Ersatzmobilität?
A: Je nach Vertrag (z. B. Mobilitätsgarantie, Versicherungsleistung oder Full-Service-Leasing-Paket).

Kratzer & Bagatellschäden

F: Muss ich kleine Schäden melden?
A: Ja, sonst droht bei Rückgabe hohe Nachbelastung.

F: Kann ich Smart-Repair selbst zahlen?
A: Nur nach Freigabe durch den Leasinggeber.